Uetikon GmbH
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EU-Chemikalienverordnung REACh (2006/121/EG)

Die REACh-Verordnung trat zum 1. Juni 2007 in Kraft und ersetzt die bisherige nationale Chemikaliengesetzgebung nach dem Chemikaliengesetz (ChemG). Damit darf zukünftig ein Stoff nicht in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden, wenn er nicht registriert wurde. Dies gilt ebenso für Stoffe in Zubereitungen und Mischungen und unter bestimmten Bedingungen auch für Erzeugnisse.

Für die Erledigung der umfangreichen Registrierungsaufgaben sieht die REACh-Verordnung Übergangsfristen vor. Je nach Stoffmengen und bestimmten Einstufungen in Bezug auf Gesundheit und Umwelt betragen diese Übergangsfristen bis zu 11 Jahre (Art 23). Um diese Übergangsfristen nutzen zu können, müssen wir als Hersteller von Chemikalien und Importeur von Rohstoffen den Stoff vorregistrieren. Diese Vorregistrierungsfrist endet am 1. Dezember 2008.

Wir werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben alle Stoffe, welche preregistriert können (Art 28 in Verbindung mit Art 3 (20)) rechtzeitig vorregistrieren, um eine weitere Belieferung auch über den 1. Dezember 2008 hinaus für unsere Kunden gewährleisten zu können.

Bei weiteren Rückfragen senden Sie bitte eine E-Mail an reach@uetikon.com.
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